Betrieblicher Arbeitsschutz

Sie können mit meiner Hilfe die Weichen stellen, Ihr Unternehmen zukunftsorientiert, gesetzes- und normenkonform und somit erfolgreich zu führen. Bei Schwachstellen oder Defiziten ermöglicht meine Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen realistische und individuelle Lösungsansätze zu finden und diese mit Ihnen gemeinsam erfolgreich umzusetzen. Ich übernehme die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) sowie DGUV Vorschrift 2. Das beinhaltet die Beratung des Arbeitgebers zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und die Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Das kann ich für Sie tun

  • Durchführung und Ausarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsplatzanalysen,
  • Betriebsbegehungen und interne Arbeitsschutzaudits,
  • Mitarbeiterunterweisungen,
  • Erstellung & Unterweisung von Betriebsanweisungen für Maschinen & sicherheitstechnisch relevante Arbeitsvorgänge,
  • Gefahrstoffberatung, z.B. Erstellung Gefahrstoffkataster,
  • Hautschutzpläne und Gesundheitsmanagement,
  • Kontakt zu BG und Amt für Arbeitsschutz,
  • Vorbereitung und Leitung des ASA (Arbeitssicherheitsausschusses),
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung,
  • Erstellung sämtlicher erforderlicher Dokumentationen,
  • Beratung und Unterstützung bei Kontakten mit Aufsichtsbehörden,
  • Anlassbezogene Betreuung (z.B. Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, grundlegende Änderungen oder neue Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und –abläufe, neue Arbeits- und Gefahrstoffe, Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsverfahren, Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen).

Darüber hinaus erstelle ich Ihnen auf Wunsch ein Arbeitsschutz-Management System ISO 45001  (ehem. OHSAS 18001) oder ein integriertes Managementsystem.

Arbeitsschutz rechnet sich!

Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung?
Liegt eine Betriebsanweisung vor?
Ist das Arbeitsmittel UVV geprüft?
Ist der Mitarbeiter unterwiesen?

Wenn Sie eine der Fragen mit Nein beantworten oder vorsätzlich die Arbeitsschutzvorschriften missachtet haben, müssen Sie als Unternehmer mit empfindlichen Haft- oder Geldstrafen rechnen. Durch eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung reduzieren Sie Haftungsrisiken für sich und das Unternehmen.

  • Kein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro durch Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften. Auch eine geringe Unterlassung, wie z. B. fehlende Warnweste im Dienstwagen, wird mit Bußgeld belegt.
  • Versicherungsprämien können unter bestimmten Umständen reduziert werden.
  • Sicherheitsbewusstsein und Eigenverantwortung der Mitarbeiter wird gefördert.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz wirken sich positiv auf die Arbeitsbedingungen und somit auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter aus.
  • Motivation der Mitarbeiter wird gesteigert, dadurch höhere Arbeitsleistung und bessere Arbeitsergebnisse